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BGH, 17.12.1971 - V ZR 137/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erlöschen eines Wiederkaufrechts durch Zuschlag in der Zwangversteigerung - Wirkung eines im Grundbuch eingetragenen Wiederkaufsrechts gegenüber Dritten - Rechtsfolge eines durch eine Vormerkung gesicherten Wiederkaufsrechts - Rang des Wiederkaufsrechts im Verhältnis zu ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 57, 356
- NJW 1972, 537
- MDR 1972, 313
- DNotZ 1972, 349
- DB 1972, 435
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 21.09.1923 - III 871/22
Steht das Wiederkaufsrecht nach § 20 des Reichssiedlungsgesetzes vom 11. August …
Auszug aus BGH, 17.12.1971 - V ZR 137/69
Es soll vor allem verhüten, daß der Siedler die mit Hilfe öffentlicher Mittel geschaffene Siedlungsstelle zum Gegenstand einer Spekulation herabdrückt und sich durch ihre Veräußerung in sachlich nicht gerechtfertigter Weise bereichert (vgl. RGZ 108, 226, 229). - RG, 28.04.1934 - V 6/34
Wie wirkt eine außerhalb des geringsten Gebots stehende Auflassungsvormerkung bei …
Auszug aus BGH, 17.12.1971 - V ZR 137/69
Das erloschene Recht setzt sich mit seinem alten Rechtsgehalt am Erlös fort (vgl. RGZ 144, 281, 284; OLG Königsberg, JW 1936, 2358).
- BGH, 05.10.1979 - V ZR 71/78
Verwendungsersatz bei Wiederkauf
- BGH, 24.05.2012 - IX ZR 175/11
Grundstückszwangsversteigerung: Gesetzliche Fälligkeitsfrist eines …
Insoweit setzt sich kraft der Surrogationswirkung des Zuschlags (BGH, Urteil vom 5. November 1976 - V ZR 5/75, WM 1977, 17, 18;… vom 11. März 2010 - IX ZR 34/09, WM 2010, 806 Rn. 8) der vorgemerkte Auflassungsanspruch rangidentisch als vorgemerkter Übereignungsanspruch am Zwangsersteigerungserlös fort, der ein entsprechendes Anrecht auf die hoheitliche Erlöszuteilung begründet (ebenso infolge Anwendung von § 92 Abs. 1 ZVG BGH, Urteil vom 17. Dezember 1971 - V ZR 137/69, BGHZ 57, 356, 357; vom 23. Juni 1972 - V ZR 95/70, BGHZ 59, 94, 95, jeweils zum dinglichen Wiederkaufsrecht nach § 20 RSiedlG; BGH, Urteil vom 14. April 1987 - IX ZR 237/86, NJW-RR 1987, 890, 891 unter II. 1.). - BGH, 22.09.1994 - IX ZR 251/93
Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts bei einem Grundstückskaufvertrag
Hängt der durch die Wiederkaufsabrede "bedingt" entstandene Rückübereignungsanspruch nur (noch) davon ab, daß der Wiederkaufsberechtigte die Wiederkaufserklärung abgibt, ist es für § 92 ZVG unerheblich, ob der Wiederkaufsberechtigte zum Zeitpunkt des Zuschlags diese Erklärung abgegeben hatte und ob er, wenn es daran fehlt, später noch dazu in der Lage war (BGHZ 57, 356, 357 [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69]; vgl. auch RG WarnRspr 20 (1928) Nr. 135; OLG Bamberg JurBüro 1973, 665, 667; OLG Düsseldorf Rpfl 1991, 471).Für das gesetzliche Wiederkaufsrecht des § 20 Reichssiedlungsgesetz ist allgemein anerkannt, daß eine Zwangsversteigerung der Ansiedlerstelle eine Veräußerung im Sinne dieser Vorschrift ist und damit den Wiederkaufsfall eintreten läßt (vgl. BGHZ 57, 356 [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69] und dazu den bei Grell LM RSG Nr. 16 wiedergegebenen Sachverhalt; BGHZ 59, 94, 95;… BGH, Urt. v. 29. Januar 1988 - V ZR 146/86, WM 1988, 672; Ehrenforth, RSG 1965 § 20 Anm. 6; Haack, RSG 1935, § 20 Anm. 4;… Ponsick/Wenzel, RSG 3. Aufl. § 20 Anm. 4).
Indem sie das Grundstück in der Zwangsversteigerung, die zwangsläufig zur Löschung der Vormerkung - und damit zur Entwertung des Wiederkaufsrechts - geführt hätte, selbst ersteigerte, hat sie auf ihr Wiederkaufsrecht auch nicht verzichtet (vgl. BGHZ 57, 356, 358) [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69], sondern allenfalls eine Maßnahme zur Schadensbegrenzung getroffen (…so auch Meiser, aaO. S. 801).
- BGH, 07.07.1993 - XII ZR 35/92
Endvermögen bei Vorbehalt eines Wiederkaufsrecht
Soweit das Berufungsgericht eine weitere Beleihungsfähigkeit des Grundbesitzes angenommen hat, läßt das angefochtene Urteil, wie die Revision zu Recht beanstandet, die notwendigen Feststellungen dazu vermissen, wie die in Betracht kommenden Banken die Belastung des Grundbesitzes mit dem - durch Vormerkung nach § 883 BGB im Grundbuch gesicherten - Wiederkaufsrecht der Forstverwaltung unter Beleihungsgesichtspunkten bewerten (…vgl. dazu MünchKomm/Wacke BGB § 883 Rdn. 34, Erman/Weitnauer BGB 8. Aufl. § 499 Rdn. 1; auch BGHZ 57, 356, 357) [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69]. - BGH, 29.01.1988 - V ZR 146/86
Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts zwischen einem Siedlungsunternehmen und …
Die Eintragung einer solchen Vormerkung ergibt aber nur für ein vertragliches Wiederkaufsrecht Sinn, denn das gesetzliche Wiederkaufsrecht entfaltet spätestens mit seiner Eintragung ohnehin die Wirkungen einer Vormerkung (BGHZ 57, 356, 357 [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69]; 58, 395, 396; 59, 94, 95; 75, 288, 289). - BGH, 23.06.1972 - V ZR 95/70
Wert eines siedlungsrechtlichen Wiederkaufsrechts
Der siedlungsrechtliche Wiederkaufsberechtigte ist deshalb nach § 92 ZVG aus dem Versteigerungserlös zu befriedigen, soweit der Erlös nicht zur Befriedigung der vorgehenden Rechte dient (Urteil des Senats vom 17. Dezember 1971, V ZR 137/69, BGHZ 57, 356 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch das zur Aufnahme in BGHZ vorgesehene Urteil des Senats vom 12. Mai 1972, V ZR 102/70).Bei der Bemessung dieses Wertes ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Dezember 1971 (a.a.O. 257) ausgesprochen hat, von dem Interesse des Berechtigten auszugehen, das im Streitfall zu schätzen ist.
- BGH, 12.05.1972 - V ZR 102/70
Wiederkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz
Wie der Senat in seinem in BGHZ 57, 356 [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69] veröffentlichten Urteil ausgeführt hat, stellt sich ein im Grundbuch eingetragenes Wiederkaufsrecht als ein allen Regeln des Grundbuchrechts unterliegendes Recht mit dinglicher Wirkung dar.Das Wiederkaufsrecht bezweckt zwar die dauernde Erhaltung der Siedlerstelle im öffentlichen Interesse und die Verhinderung der Spekulation mit den unter Einsatz öffentlicher Mittel geschaffenen Siedlerstellen (vgl. BGH WM 1967, 134, 135; BGHZ 57, 358 [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69];… Ponfick/Wenzel, RSG 3. Aufl. § 20 Anm. 2).
- BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 107/97
Markenschutz - Schutzunfähigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten
Insbesondere seine in Art. 79 Abs. 3 besonders geschützten Fundamentalnormen schaffen das Leitbild unserer Gesellschafts- und Rechtsordnung (BVerfGE 7, 198, 206; 24, 236, 251; 34, 269, 280; 51, 1, 6; BVerfG NJW 1972, 537; 1987, 827 ; Schricker, Gesetzesverletzung und Sittenverstoß 1970, S 226). - BGH, 07.03.1986 - V ZR 228/84
Wirksamkeit der Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts
- BGH, 21.01.1993 - IX ZR 51/92
Nichtannahme einer Revision - Rang einer eingetragenen Rückauflassungsvormerkung …
Da der Wertersatzanspruch (§ 92 Abs. 1 ZVG) den Berechtigten für sein Interesse an dem erloschenen Recht entschädigen soll (BGHZ 57, 356, 357 [BGH 17.12.1971 - V ZR 137/69]; 59, 94, 97), steht dem Vormerkungsgläubiger der volle Wertersatz zu, wenn - wie im vorliegenden Falle - der (Rück-)Auflassungsanspruch schon vor dem Zuschlag unabhängig von einer Gegenleistung war (…BGH, Urt. v. 14. April 1987 - IX ZR 237/86, ZIP 1987, 831, 833, 835). - LG Braunschweig, 10.02.1982 - 8 T 582/82